BESTENS INFORMIERT


Es waren total verrückte Zeiten, vor gut 25 Jahren.

Ich spreche von den letzten Tagen des Jahres 1998.

In den Fahrschule war die Hölle los.

So auch bei mir.

 

Was war denn der Grund für die Aufregung?

Nun, der Grund war eine Reform der Fahrerlaubnisklassen zum 01.01.1999.
Und diese Reform hatte es in sich.

 

Denn, mit dem neuen Jahr war der Autoführerschein, von einem Tag auf den anderen, nur noch die Hälfte wert.

 

Alle, die vor diesem Stichtag die Klasse 3 erworben haben, dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen fahren.

Alle, die ab 1999 die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben haben, dürfen nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren.

 

Was vielleicht im Alltag keine allzu großen Veränderungen mit sich brachte, entwickelte sich allerdings über die Jahre in der Wohnmobil- und Caravan-Community zu einem echten Problem.

 

Wer heute 43 Jahre oder jünger ist, und sich ein Wohnmobil für die Familie zulegen oder auch nur für die Ferien mieten möchte, muss mit dieser neuen Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen klar kommen.

Die Hersteller von Wohnmobilen versuchen schon seit Jahren, mit sehr viel Innovation und extremem Leichtbau der Innenausstattung, diesem Problem gerecht zu werden.

Doch führt einfach nichts an der Tatsache vorbei, dass bis zur 3,5-Tonnen-Grenze oftmals nur noch 400-500 Kilogramm an Zuladung möglich sind.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass in dieser Fahrzeugklasse wohl die überwiegende Mehrzahl überladen auf den Straßen unterwegs ist.

Zusätzliche Ausstattung wie eine Klimaanlage, eine Markise oder selbst die Gasflaschen verringern die mögliche Zuladung nochmals rapide.

Nicht ohne Grund steht in den Listen für Zubehör, neben den Preisen, auch immer das Gewicht mit dabei.

Die Bußgelder, für ein überladenes Kraftfahrzeug bzw. im schlimmsten Fall für das Fahren ohne die richtige Fahrerlaubnis in Deutschland, sind hier zu finden:


www.bussgeldkatalog.org


Zugegeben, die doch sehr geringen Bußgelder sind meist in der Urlaubskasse mit eingepreist.

Doch Vorsicht, gerade im europäischen Ausland (ganz besondere Vorsicht in Österreich und der Schweiz) gelten meist sehr viel höhere Strafen bis hin zum sofortigen Fahrverbot.


Viel wichtiger als eine mögliche Strafe wegen Überladung sind natürlich die technischen Aspekte:


Das veränderte Fahrverhalten,

stärkere Wankbewegungen bis hin zur Kippgefahr,

eine geringere Beschleunigung,

eine geringere Steigfähigkeit,

eine Verlängerung des Bremswegs,

bei Bergabfahrten eine größere Gefahr einer Überhitzung der Bremsanlage,

ein höherer Verschleiß bei der Bereifung,

eine Überschreitung der maximalen Tragfähigkeit der Bereifung,

eine nicht so vorgesehene Belastung der Achsen, des Fahrwerks, des Aufbaus, der Gesamtkonstruktion,

und

natürlich ein höherer Kraftstoffverbrauch, da oft mit hoher Drehzahl gefahren werden muss.


Um nur ein Paar Punkte zu nennen.

 

Welche Lösung bietet sich nun an, um ohne Sorgen in den wohlverdienten Urlaub starten zu können?

 

Ein Training zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 schließt die seit 1999 entstandene Lücke ohne allzu großen Aufwand und erweitert die möglichen Optionen um ein Vielfaches.

 

Hinter der Bezeichnung C1 verbirgt sich eine Fahrerlaubnisklasse, um Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen zu bewegen.  

Ein Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse darf gezogen werden.

 

In dieser Klasse finden sich sehr viele Wohnmobile im Bereich 5 bis 5,5 Tonnen, die schon eine ausreichend hohe Zuladung bieten.

Natürlich begegnet man hier auch schon den großen Liner bis 7,5 Tonnen, die wirklich keine Wünsche offen lassen.

 

 

Der Aufwand, den Führerschein um die Fahrerlaubnisklasse C1 zu erweitern, ist wirklich überschaubar:

 

Das Training umfasst

6x 90 Minuten Theorie mit allgemeinem Unterrichtsstoff sowie

6x 90 Minuten Theorie mit besonderem Unterrichtsstoff für die Klasse C1,

mit dem Schwerpunkt auf das Fahren mit Wohnmobil.

 

Nach einer unbestimmten Anzahl an Übungsfahrten sind

3x Überlandfahrt,

1x Autobahnfahrt sowie

1x Beleuchtungsfahrt

mit der Dauer von jeweils 45 Minuten vorgeschrieben.

 

Eine Theorieprüfung und eine anschließende Fahrprüfung bilden den Abschluss.

Wir bieten dieses Training zu C1 auf unserer Land Yacht an.

Dieses exklusive Angebot richtet sich an eine Einzelperson oder an ein Paar, welches, im besten Fall, bereits über Erfahrung mit einem Wohnmobil verfügt.

Natürlich sind auch Neueinsteiger willkommen.
Der Theorieteil wird vollkommen frei und nach den Wünschen der Teilnehmer geplant und durchgeführt.
Diese Flexibilität gilt insbesondere auch für die Fahrübungen.

 

Mit der Beantragung der Erweiterung sind folgende Unterlagen einzureichen.:

+ Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

+ Ein biometrisches Passfoto

+ Ein augenärztliche Zeugnis (beim Augenarzt)

+ Ein allgemeinärztliches Zeugnis (beim Hausarzt)

+ Eine Kopie des Führerscheins

+ Eine Kopie des Personalausweis

 

Nur der Vollständigkeit halber:

Ein Mindestalter von 18 Jahren und der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind die Voraussetzung für die Erweiterung auf C1.

Die beiden ärztlichen Untersuchen können auch, da nur ein Termin notwendig, bei einem Betriebsarzt durchgeführt werden.
Die Dauer für die Beantragung der Erweiterung liegt hier im Ortenaukreis bei ca. 2-3 Wochen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 muss alle 5 Jahre mit neuen ärztlichen Gutachten sowie einem aktuellen Passfoto erneuert werden.
Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen.

 

 

Die schnellste Variante für dieses Training sind sieben Tage.

 

Ein Beispiel:


Der Beginn ist an einem Montag ihrer Wahl und endet am darauf folgenden Sonntag.

Am achten Tag, wiederum Montag, findet dann die Theorieprüfung und anschließend die Fahrprüfung statt.

 

Bei diesem Angebot ist ganz besonders zu beachten, dass die Theorieprüfung zwingend bestanden werden muss, da die im Anschluss geplante Fahrprüfung ansonsten nicht stattfinden kann.
Eine im Voraus bezahlte TÜV-Gebühr für die Fahrprüfung (ohne eine Bezahlung ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich) würde dann leider verfallen.

Es handelt sich dabei um einen Betrag in Höhe von 195,76 Euro.

 

Das Training wird, wie bereits erwähnt, auf unserer Land Yacht absolviert.

Um die Fahrprüfung durch die Abmessungen nicht unnötig zu erschweren, fahren wir die Prüfung mit einem deutlich kleineren Fahrzeug der 5,5-Tonnen-Klasse. 

 

Die Kosten für das Training:

+ Einzelperson 1.900,- Euro

+ Paar 3.500,- Euro

 

Dieses Angebot beinhaltet:
+ Grundbetrag 890,- Euro

+ 2x 45 Minuten Übungsfahrt / Unterweisung à 85,- Euro

+ 5x 45 Minuten Sonderfahrt (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrt) à 95,- Euro
+ Vorstellung zur Theorieprüfung 100,- Euro

+ Vorstellung zu Fahrprüfung 265,- Euro

 

Falls weitere Übungsfahrten erforderlich sind, werden diese mit 85,- Euro / 45 Minuten zusätzlich berechnet.

Eine Wiederholung der Theorieprüfung wird von unserer Seite nicht in Rechnung gestellt.

Eine Wiederholung der Fahrprüfung berechnen wir mit 265,- Euro.

 

Der Nachlass für eine Anmeldung als Paar beträgt 150,- Euro p.P. auf den Grundbetrag.

Alle weiteren Posten bleiben unverändert.

Die weiteren Gebühren, welche außerhalb der Fahrschule entstehen,

habe ich auf der Seite "KURZ UND KNACKIG" für Sie zusammengestellt.

 

Eine abschließende Frage ist sicherlich noch zu klären.
Weshalb die Klasse C1 und nicht gleich die Klasse C?

 

Meine Antwort ist eine Rückfrage:
Welchen Bedarf haben Sie?


Hier einige Denkanstöße:

 

+ Die Klasse C1 ist für 90% aller Wohnmobile auf dem Markt ausreichend.

+ Die Theorieausbildung ist bei C1 kürzer: C1 12x 90 Minuten, C 16x 90 Minuten.

+ Es sind weniger Sonderfahrstunden bei C1 zu absolvieren: C1 5x 45 Minuten, C = 10x 45 Minuten.

+ Die Theorieprüfung zu C1 beinhaltet weniger Fragen: C1 = 30 Fragen, C = 37 Fragen.

+ Die Fahrprüfung ist, schon alleine auf Grund der Fahrzeugabmessungen, einfacher.

+ Nicht zu vergessen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile auf der Autobahn.

+ Bis 7,5 Tonnen, also C1 = 100 km/h, über 7,5 Tonnen, also C = 80 km/h.

 


 

Sie haben Interesse an einem Land Yacht Driving Training?
Der kürzeste und schnellste Weg zu mir ist das Kontaktformular, etwas weiter unten.

In der Regel antworte ich innerhalb kürzester Zeit.

Falls ein Rückruf gewünscht wird, hinterlassen Sie bitte auch Ihre Telefonnummer.

 

Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und sende meine besten Grüße aus dem schönen Offenburg,

 

Volker J. Bläsius

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.



 

Zum Abschluss hier noch ein tolles Video, in dem die ganze Problematik sehr gut und ausführlich besprochen wird.
Einen keinen Fehler, gleich zu Beginn, erlaube ich mir zu berichtigen:
Die 4,25-Tonnen-Regelung soll für alle Wohnmobile, die Antriebsvariante spielt dabei keine Rolle, kommen.